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MSA 2011 - Fragen und Antworten
1. Was ist der mittlere Schulabschluss?
Der mittlere Schulabschluss hat den Realschulabschluss ersetzt.
2. Was beinhaltet der mittlere Schulabschluss?
Der mittlere Schulabschluss besteht aus den Prüfungsteilen - jeweils eine schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache (Englisch), eine mündliche Prüfung in der 1. Fremdsprache und eine Prüfung in besonderer Form - und den Jahresnoten.
3. Wann werden die Klausuren geschrieben?
Die Termine für die Klausuren werden zentral festgelegt und können unter dem Menüpunkt Termine gefunden.
4. Warum müssen alle Schüler des 10.Jahrganges einen Anmeldebogen ausfüllen?
Wir müssen genaue Statistik über die Teilnahme am MSA führen. Außerdem können hier Missverständnisse über die Teilnahme geklärt werden.
5. Wer muss am MSA teilnehmen?
Auszug aus der Sek I-VO §43
(2) Zur Teilnahme an der Prüfung sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 verpflichtet, sofern sie nach den Rahmenlehrplänen der Sekundarstufe I unterrichtet wurden und [...]
2. an der Gesamtschule im fachleistungsdifferenzierten Unterricht in mindestens zwei der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik an Kursen des oberen Anspruchsniveaus teilgenommen haben [...]
6. Kann man am MSA teilnehmen, wenn man nicht zwei ef-Kurse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch hat?
Ja. In diesem Fall ist die Teilnahme freiwillig. Allerdings darf man auf dem Halbjahreszeugnis im 10. Jahrgang in höchstens vier Fächern schlechtere als ausreichende Leistungen erreichen.
7. Muss ich die freiwillige Teilnahme zusätzlich beantragen?
Nein. Der Anmeldebogen gilt als Antrag.
8. Wer muss am MSA nicht teilnehmen?
Alle Schüler, die im letzten Schuljahr den mittleren Schulabschluss erreicht haben und die 10. Klasse nur wiederholen, um die Berechtigung für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe zu erreichen.
9. Ich habe im letzten Schuljahr den mittleren Schulabschluss erreicht. Darf ich ihn wiederholen, um bessere Noten zu erzielen?
Nein:
10. Ich weiß nicht, ob ich mich freiwillig anmelden soll oder nicht. Was soll ich tun?
Am Anfang des 10. Schuljahres spricht die Schule eine Empfehlung über die freiwillige Teilnahme aus.
Entweder:
die Teilnahme wird empfohlen
eine erfolgreiche Teilnahme erscheint schwierig, wird aber nicht ausgeschlossen.
eine erfolgreiche Teilnahme erscheint aussichtslos, die Teilnahme wird nicht empfohlen.
Wir raten dringend dazu, unserer Empfehlung zu folgen. Dadurch werden Frust und Enttäuschungen vermieden.
Für Schüler, die sich danach freiwillig anmelden, wird am Ende des ersten Halbjahres eine erneute Empfehlung ausgesprochen.
Schüler, die am Ende des 9. Jahrgangs eine MSA-Prognose auf dem Zeugnis haben, sollen sich anmelden.
Schüler, die keine MSA-Prognose haben, sollten mindestens insgesamt 84/44 Punkte erreicht haben und jeweils mindestens 6 Punkte in den Fächern D, E und Ma
Spätestens jedoch zum Ende des 1. Halbjahres des 10. Jahrgangs sollten insgesamt mindestens 90/48 Punkte und in 2 Fächern aus D, E, und Ma mindestens 7 Punkte erreicht werden.
11. Kann ich den MSA später versuchen?
Falls man sich nicht anmeldet und die 10. Klasse mit einem guten erweiterten Hauptschulabschluss beendet, kann man einen Antrag stellen, um die 10. Klasse zu wiederholen, bzw. man kann auf einem OSZ den MSA nachholen. Weiterhin kann der MSA in einer Ausbildung mit absolviert werden. Dies ist auf jeden Fall eine bessere Grundlage für den Schüler.
12. Was ist die Prüfung in besonderer Form?
Auszug aus der Sek I-VO §52 Prüfungen in besonderer Form
(1) Die Schülerinnen und Schüler wählen mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten bis zu einem von der Schule festgelegten Termin im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 10 die Thematik für die Prüfung in besonderer Form, die vom Prüfungsausschuss zugelassen werden muss [...] Die Schülerinnen und Schüler können für die Präsentation nur eine Thematik wählen, mit der sie sich während der Jahrgangsstufe 10 in der Regel mindestens sechs Wochen lang in Form einer Fach- oder Projektarbeit, einer Leistungsmappe (Portfolio), eines Wettbewerbsbeitrags oder in vergleichbarer Weise beschäftigt oder sich auf eine praktische Prüfung vorbereitet haben. Sie werden dabei von der jeweils fachlich zuständigen Lehrkraft beraten und unterstützt.
13. Wie groß müssen die Prüfungsgruppen sein?
Die Prüfungsgruppe besteht aus 2-4 Personen. Zu empfehlen sind Gruppen mit 3 oder 4 Personen.
14. Darf ich eine Einzelprüfung machen?
Einzelprüfungen werden nur im absoluten Ausnahmefall genehmigt.
15. Muss ich beim Prüfer Unterricht haben?
Die Schüler müssen bzw. mindestens ein Gruppenmitglied muss bei dem Prüfer/bei der Prüferin Unterricht haben. Dies sichert einen regelmäßigen Kontakt zwischen dem Prüfer und der Prüfungsgruppe.
16. Finden Beratungstage statt?
Im November und im März finden Beratungstage für alle Schüler, die sich für den MSA anmelden, statt. Die Teilnahme ist verpflichtend. Hier werden die Themen für die Präsentationsprüfungen abgesprochen und verbindlich festgelegt.
17. Was muss ich bei der Themenwahl berücksichtigen?
Faustregeln zur Themenwahl
Das Thema sollte mit deinen Interessen zusammenhängen.
Zum Umkreis des Themas solltest du schon mal etwas gelesen, gehört, gesehen haben.
Die Bearbeitung des Themas muss sich auf geeignetes Material stützen können (Literatur, audio-visuelles Material, eigene Erhebungen usw.)
Geeignetes Material muss für dich verfügbar, d.h. auffindbar und zugänglich sein. Eigene Untersuchungen musst du auch tatsächlich durchführen können.
Die Bearbeitung des Themas darf dich intellektuell und arbeitsmethodisch nicht überfordern. Es muss für dich so bearbeitbar sein, dass du in der verfügbaren Zeit zu guten Ergebnissen kommen kannst. Vorsicht also mit zu anspruchsvollen Themen und Methoden
Es sollte ein Thema sein, dass sich gut in Teamarbeit vorbereiten und präsentieren lässt.
18. Wann finden die Prüfungen statt?
Der Termin wird von der Schule festgelegt und wird unter Termine bekannt gegeben.
19. Wie lange dauert die Prüfung in besonderer Form?
Die Prüfungen dauern 15 Minuten je Teilnehmer (10 Minuten für die Präasentation und 5 Minuten für das anschließende Prüfungsgespräch). Falls eine Einzelprüfung genehmigt wird, dauert diese 20 Minuten (15 Minuten für due Präsentation und 5 Minuten für das anschließende Prüfungsgespräch).
20. Was wird geprüft?
Vier Kompetenzbereich werden geprüft
Ø Kompetenzbereich Medieneinsatz - ästhetische Qualität der Medien; Anschaulichkeit und Übersichtlichkeit der Medien; Funktionalität der Medien; Aufwand bei der Herstellung der Medien
Ø Kompetenzbereich Strukturierung - Einleitung: Hinführung zum Thema, Erzeugung von Aufmerksamkeit; Hauptteil: systematische Gliederung, nachvollziehbare Reihenfolge, angemessene Schwerpunktbildung; Schluss: klarer Abschluss, Zusammenfassung des Themas, nachvollziehbare Schlussfolgerungen
Ø Fachlicher Kompetenzbereich - Fachkenntnisse; fachspezifische Methoden; Fachterminologie; Niveau
Ø Kommunikativer Kompetenzbereich - adressatenorientierte Einstellung (Körperhaltung, Blickkontakt usw.); Sprachniveau; Verständlichkeit;
Darüber hinaus muss Teamfähigkeit nachgewiesen werden: - Zusammenarbeit, Interaktion
21. Welche Note muss ich in den Prüfungen erreichen?
Der Prüfungsteil gilt ist bestanden, wenn in allen vier Prüfungsteilen mindestens eine 4 erreicht. Eine 5 kann durch die Note 3 oder besser in einem anderen Teil ausgeglichen werden.
22. Was muss ich im Jahrgangsteil erreichen, damit ich den mittleren Schulabschluss erreiche?
Die Voraussetzungen für den Jahrgangsteil findet man unter dem Menüpunkt Abschlüsse.
23. Muss ich den Prüfungsteil und den Jahrgangsteil bestehen, um den mittleren Schulabschluss zu erreichen?
Ja
24. Kann man eine Nachprüfung machen, wenn man den mittleren Schulabschluss nicht erreicht?
Falls der Jahrgangsteil nicht bestanden wird, besteht gemäß §23 Sek I-VO die Möglichkeit eine Nachprüfung zu machen. Wenn diese Prüfung bestanden wird, ist der mittlere Schulabschluss erreicht.
NEU: Eine Nachprüfung, um den Prüfungsteil zu bestehen, ist ab dem Schuljahr 2010/11 möglich.
Schüler können in einem schriftlichen Prüfungsfach eine zusätzliche mündliche Prüfung absolvieren, um eine Note auszugleichen.
Die einzelnen Prüfungsteile (schriftlich und mündlich) werden im Verhältnis 2:1 bewertet. D.h. die Note 5 im schriftlichen Teil muss mit der Note 3 im mündlichen Teil ausgeglichen werden und die Note 6 mit der Note 2.
25. Ich möchte in die gymnasiale Oberstufe. Brauche ich den mittleren Schulabschluss?
Ja. Der mittlere Schulabschluss ist Voraussetzung für die gymnasiale Oberstufe. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe (siehe unter Abschlüsse) erreicht werden.
26. Was kann ich machen, wenn ich den mittleren Schulabschluss nicht bestehe?
Jeder Schüler hat grundsätzlich das Recht, die Prüfung ein zweites Mal zu probieren.
27. Kann ich den zweiten Versuch an der Max-Beckmann-Oberschule machen?
Jeder Schüler darf einen Antrag auf freiwillige Wiederholung der 10. Klasse abgeben.
Maßgebend hierfür ist §22 Sek I-VO
(1) Am Ende der Jahrgangsstufe 9 oder 10 kann einem Antrag auf Wiederholung der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe von der Klassenkonferenz entsprochen werden, wenn nach Leistung und Bildungswillen zu erwarten ist, dass dadurch der Hauptschulabschluss oder ein höherer Abschluss als der bereits erworbene erreicht oder die Berechtigung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden kann. Wer den mittleren Schulabschluss bereits erworben hat, nimmt bei einer Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 zum Erreichen der Berechtigung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe nicht erneut an der Prüfung teil.
(2) Wenn die Leistungsbereitschaft und die gezeigte Leistungsentwicklung nach einer Beobachtungszeit von mindestens zehn und höchstens zwölf Wochen nicht erwarten lassen, dass der angestrebte Abschluss oder die Berechtigung erworben werden kann, soll das Schulverhältnis von Schülerinnen und Schülern, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, beendet werden.
28. Soll ich einen entsprechenden Antrag abgeben?
Die Möglichkeiten an der MBO zu wiederholen sind begrenzt.
Falls der Schüler in die gymnasiale Oberstufe übergehen möchte, sollte er einen Antrag auf Wiederholung an der Max-Beckmann stellen.
Schüler, die nicht an der MBO ihr Abitur erreichen wollen, sollten überlegen, ob es sinnvoller wäre, an ein OSZ zu wechseln und dort zu wiederholen. Vergiss nicht, dass man NUR NOCH EINEN Versuch hat.
Man sollte immer zweigleisig fahren und nicht davon ausgehen, dass man besteht.
Weitere Informationen zu den OSZs bekommen die Schüler von Herrn Lüdicke und von unserem Jobcoach.
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