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Die Verpflichtung zur 2. Fremdsprache im Hinblick auf das Abitur (Stand: November 2008)
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L7
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L9
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F7
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F11
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Latein ab Klasse 7 bis Ende der Klasse 11 durchgehend belegt
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Latein ab Klasse 9 bis Ende des 2. Semesters durchgehend belegt
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Französisch ab Klasse 7 bis Ende der Klasse 11 durchgehend belegt
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Französisch ab Klasse 11 muss bis zum Ende der 13. Klasse
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In der Qualifikationsphase muss nur noch Englisch belegt werden
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Im 3. und 4. Semester muss nur noch Englisch belegt werden
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In der Qualifikationsphase muss nur noch Englisch belegt werden
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Sprachverpflichtung erfüllt
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Sprachverpflichtung erfüllt
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Sprachverpflichtung erfüllt
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In keinem Fall muss das Fach Latein Bestandteil der Abiturprüfung sein
Die Lateinnote muss auch nicht ins Abitur eingebracht werden
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Das Fach Französisch ist Bestandteil der Abiturprüfung
Die Französischnoten der 3. und 4. Semester müssen ins Abitur eingebracht werden
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Wird das Fach Englisch nach der 11. Klasse abgewählt, muss Latein bis zum 4. Semester einschließlich fortgeführt werden
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Wird das Fach Englisch nach der 11. Klasse abgewählt, muss Französisch bis zum 4. Semester einschließlich fortgeführt werden
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Die 1. Fremdsprache muss über 4 Semester durchgängig belegt und auch über 4 Semester ins Abitur eingebracht werden.
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Latinum
Latein ab Klasse 7 bis einschließlich dem 2. Semester und im 2. Semester mindestens 5 Punkte erreicht wurden
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Latinum
Latein ab Klasse 9 bis einschließlich dem 3. Semester und im 3. Semester mindestens 5 Punkte erreicht wurden
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Vorteile des Frühbeginns: Eine große Entlastung (Arbeitsaufwand, Ausfälle!) der Oberstufe.
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