Start Unterricht Fremdsprachen
30 | 07 | 2010
Fremdsprachen

 

Die Verpflichtung zur 2. Fremdsprache im Hinblick auf das Abitur    (Stand: November 2008)

L7

L9

F7

F11

Latein ab Klasse 7 bis Ende der Klasse 11 durchgehend belegt

Latein ab Klasse 9 bis Ende des 2. Semesters durchgehend belegt

Französisch ab Klasse 7 bis Ende der Klasse 11 durchgehend belegt

Französisch ab Klasse 11 muss bis zum Ende der 13. Klasse

In der Qualifikationsphase muss nur noch Englisch belegt werden

Im 3. und 4. Semester muss nur noch Englisch belegt werden

In der Qualifikationsphase muss nur noch Englisch belegt werden

 

Sprachverpflichtung erfüllt

Sprachverpflichtung erfüllt

Sprachverpflichtung erfüllt

 

In keinem Fall muss das Fach Latein Bestandteil der Abiturprüfung sein

Die Lateinnote muss auch nicht ins Abitur eingebracht werden

 

Das Fach Französisch ist Bestandteil der Abiturprüfung

Die Französischnoten der 3. und 4. Semester müssen ins Abitur eingebracht werden

Wird das Fach Englisch nach der 11. Klasse abgewählt, muss Latein bis zum 4. Semester einschließlich fortgeführt werden

Wird das Fach Englisch nach der 11. Klasse abgewählt, muss Französisch bis zum 4. Semester einschließlich fortgeführt werden

Die 1. Fremdsprache muss über 4 Semester durchgängig belegt und auch über 4 Semester ins Abitur eingebracht werden.

Latinum

Latein ab Klasse 7 bis einschließlich dem 2. Semester und im 2. Semester mindestens 5 Punkte erreicht wurden

Latinum

Latein ab Klasse 9 bis einschließlich dem 3. Semester und im 3. Semester mindestens 5 Punkte erreicht wurden

 

Vorteile des Frühbeginns: Eine große Entlastung (Arbeitsaufwand, Ausfälle!) der Oberstufe.

 

 
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